Hörgeräteanpassung

Die Hörgeräteversorgung

Schlecht zu hören, ist für viele Leute ein Problem, das zum Älterwerden gehört. Aber viele Leute hören schon früh im Leben schlecht. Vor einigen Arten von Hörschäden kann man sich schützen, andere lassen sich operativ beheben, aber häufig kann nur mit einem Hörgerät geholfen werden. Ein Hörgerät macht dem Träger das Leben leichter. Ganz normal hören wird er aber damit nie. Ein Hörgerät kann aber helfen, das Restgehör so gut wie möglich auszunutzen. Moderne Hörgeräte sind technische Hilfsmittel, die dem individuellen Hörverlust des Einzelnen genau angepasst werden.

Hörgeräteversorgung

Kosten

AHV-Alter: Die AHV bezahlt 75% der Kosten an 1 Hörgerät entsprechend der Indikationsstufe. Kinder, Berufstätige, Nichtberufstätige und Hausfrauen: Die IV bezahlt 100% der Kosten für 2 Hörgeräte entsprechend der Indikationsstufe.

Wie gehen Sie vor?

Vereinbaren Sie in unserer Sprechstunde einen Termin für eine Hörgeräteabklärung. Wir beurteilen dann aufgrund der Untersuchungsbefunde, ob die Kriterien für eine Kostenübernahme durch die IV oder AHV erfüllt sind und in welchem Umfang (Indikationsstufe).

Falls die Kriterien erfüllt sind, stellen Sie einen Antrag an die IV bzw. AHV, wir geben Ihnen das entsprechende Formular. Wir erstellen ebenfalls einen Antrag an die IV bzw. AHV, die sogenannte Expertise I. Nun erfolgt die Anpassung des Hörgerätes durch einen Hörgeräteakustiker Ihrer Wahl. Nach erfolgter Anpassung werden wir eine Erfolgsprüfung durchführen (Expertise II) und bei gutem Resultat gegenüber der IV bzw. AHV die Kostenübernahme befürworten.

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Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Sprechstunde? Gerne sind wir für Sie da!