24. Juni 2024

Gefahrlose Abkühlung im Wasser

Gesundheitstipp | Gibt es im Hochsommer etwas Schöneres als eine Erfrischung im kühlen Nass des nächstgelegenen Sees, Flusses oder Schwimmbads. Vielleicht verbringen Sie Ihre Ferien sogar am Meer und werfen sich für eine Abkühlung in die Wellen. Damit Sie den Badespass unbeschwert geniessen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Regeln zusammengestellt.

 

Die sechs Baderegeln der SLRG (Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft) gelten ganz allgemein für alle Gewässer:

  1. Kinder nur begleitet ans Wasser lassen! – Kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen.
  2. Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser! – Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.
  3. Nie überhitzt ins Wasser springen! – Der Körper braucht Anpassungszeit.
  4. Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! – Unbekanntes kann Gefahren bergen.
  5. Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! – Sie bieten keine Sicherheit.
  6. Lange Strecken nie alleine schwimmen! – Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.

 

Flussschwimmende (z.B. im Rhein oder in der Aare) sollten zudem Folgendes beachten:

  • Schwimmen Sie ausschliesslich in den markierten Zonen! – Informieren Sie sich z.B. mit der «Rhein Bach-ab-Karte» oder der «Aarekarte» wo das Schwimmen erlaubt ist.
  • Nur geübte Schwimmerinnen und Schwimmer sollten sich in Flüsse wagen! – Nie alleine schwimmen.
  • Schwimmhilfen wie Schläuche, Luftmatratzen und «Flügeli» sind verboten! – Auch ein Schwimmsack darf nicht als Schwimmhilfe verwendet werden.
  • Halten Sie einen grossen Abstand zur Schifffahrt! Sie hat Vortritt und kann keine Ausweichmanöver fahren.
  • Achten Sie auf den Wasserstand! - Die Strömung verändert sich bei Hochwasser.
  • Schiffstege sind keine Landestege für Schwimmende!
  • Auf keinen Fall von Brücken springen! – Sie könnten andere Schwimmende verletzen.
  • Halten Sie grossen Abstand zu Brückenpfeilern, Bojen, zu vertäuten Booten und Fähren! - Dort lauern gefährliche Wirbel.

 

Halten Sie sich im Schwimm-/Hallenbad ergänzend an folgende Regeln:

  • Achten Sie auf nasse Böden! - Durch Rennen oder Springen am Beckenrand bergen sie Rutschgefahr.
  • Springen Sie nur dort ins Wasser, wo es erlaubt und ausreichend tief ist! – Prüfen Sie vor dem Sprung, ob das Wasser frei von Personen ist, um niemanden zu verletzen.

 

Zusätzlich ist im Meer Weiteres zu berücksichtigen:

  • Gibt es Strömungen, Untiefen oder gefährliche Pflanzen? - Meeresküsten können z.B. starke Strömungen oder Wellen aufweisen.
  • Kämpfen Sie nicht gegen starke Strömungen an! - Schwimmen Sie stattdessen seitlich aus der Strömung heraus.
  • Wellen können in ihrer Stärke variieren! - Achten Sie auf Warnsignale und Hinweise der Küstenwache und/oder der Rettungsschwimmer/-innen.
  • Überschätzen Sie sich nicht und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus! - Überanstrengung kann gefährlich werden.
  • Bei Gewitter, Sturm oder Anzeichen dafür sollte das Baden unbedingt vermieden werden! – Achten Sie auf die Farbe der Flagge am Strand.
    o Gelb-rot: Gefahrloses Schwimmen und Baden ist möglich; ein Rettungsschwimmer oder eine Rettungsschwimmerin ist im Einsatz.
    o Gelb: Für geübte Schwimmer/-innen ist der Gang ins Wasser auf eigene Gefahr erlaubt.
    o Rot: Bitte gehen Sie weder Schwimmen noch Baden – es herrscht Lebensgefahr.

 

Wenn Sie im Wasser in eine Notlage geraten, behalten Sie einen kühlen Kopf. Panik ist Ihr grösster Feind. Versuchen Sie ruhig zu bleiben und gleichmässig zu atmen. Erregen Sie Aufmerksamkeit, indem Sie laut um Hilfe rufen und mit den Armen winken. Drehen Sie sich auf den Rücken, um Auftrieb zu sichern und Energie zu sparen.

Wenn Sie jemanden in Not entdecken, rufen Sie umgehend die Rettungskräfte und versuchen Sie, dem Betroffenen, falls möglich, einen Schwimmring oder eine andere Auftriebshilfe zuzuwerfen. Überlegen Sie gut, ob Sie selbst helfen können, ohne sich in Gefahr zu bringen.

 

Schöne Ferien wünscht Ihnen
Ihr Kantonsspital Baselland


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